Was darfst du als UGC-Creator verlangen?
So viel, dass nach Abzug deiner Kosten und deiner unbezahlten Arbeitszeit ein Stundensatz übrig bleibt, mit dem du dauerhaft arbeiten kannst. Das ist keine Ausweichantwort, sondern die einzige, die trägt: Eine Marktspanne sagt dir, was andere bekommen — sie sagt dir nicht, ab welchem Betrag sich ein Auftrag für dich rechnet. Die vier Schritte unten führen zu genau dieser Zahl.
| Schritt | Frage | Ergebnis |
|---|---|---|
| 1 | Was kostet mich ein Video wirklich? | Deine Untergrenze |
| 2 | Was zahlt der Markt gerade? | Dein Spielraum nach oben |
| 3 | Was darf die Marke damit machen? | Der Aufschlag |
| 4 | Wie nenne ich die Zahl? | Dein Angebot |
Wir haben am 08.09.2026 rund zwanzig deutschsprachige Seiten geöffnet, die zu „UGC Preise als Creator" und „Was kann ich als UGC-Creator verlangen" ausgespielt werden. Befund: Keine einzige nennt einen Euro-Betrag mit ausgewiesener Stichprobe — kein n, kein Erhebungszeitraum, keine Methode. Drei der sieben Treffer zum Hauptbegriff stammen von derselben Domain, einem Anbieter geförderter Weiterbildungen. Eine Seite, die auf „Was kann ich verlangen" rankt, beantwortet die Frage im Text überhaupt nicht. Und die einzige verifizierbare deutsche Preisangabe stammt gar nicht von einer Ratgeberseite, sondern von einem Job-Board, auf dem Marken ihre Budgets öffentlich ausschreiben. Was allen fehlt: eine Rechnung vom Creator aus. Genau die steht in Schritt 1.
Nachgeprüft am 27.09.2026. Wir haben unsere eigenen Belege noch einmal geöffnet — und dabei einen Fehler in dieser Seite gefunden. Was wir korrigieren, steht in Schritt 2.
Schritt 1: Wie hoch ist deine Untergrenze?
Deine Untergrenze ist kein Marktpreis, sondern eine Division: alle Kosten eines Jahres plus dein gewünschter Verdienst, geteilt durch die Stunden, die du tatsächlich abrechnen kannst. Der Fehler, den fast alle machen: Sie rechnen mit acht Stunden am Tag. Realistisch sind es deutlich weniger, weil Akquise, Absprachen, Buchhaltung und Nacharbeit niemand bezahlt.
Zwei etablierte Kalkulationshilfen für Selbstständige rechnen genau so — und keine davon stammt aus dem Creator-Umfeld, weshalb sie in keinem UGC-Ratgeber auftaucht:
| Rechnung | Ansatz | Abrechenbare Zeit | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| Gründerplattform (KfW-getragen) | 6.000 € Monatskosten inklusive Unternehmerlohn | 90 Stunden im Monat von 216 Arbeitstagen im Jahr | 66,67 € netto/Stunde, mit 10 % Gewinnaufschlag 73,34 € |
| Für-Gründer.de (Stand 14.04.2026) | 67.500 € Jahreskosten inklusive 45.000 € Unternehmerlohn, plus 15 % Gewinn | 1.320 Stunden im Jahr (165 Tage à 8 Stunden) | 58,80 € netto/Stunde |
Beide landen zwischen 58 und 73 Euro netto pro Stunde — für eine hauptberufliche Selbstständigkeit mit Rücklagen, Urlaub und Krankheitstagen. Wer nebenberuflich startet, rechnet niedriger, aber nach demselben Muster.
Übertragen auf ein UGC-Video sieht das so aus:
| Position | Zeit |
|---|---|
| Absprache, Briefing lesen, Rückfragen | 0,5 h |
| Vorbereitung, Aufbau, Produkt herrichten | 1,0 h |
| Dreh inklusive Wiederholungen | 1,5 h |
| Schnitt, Untertitel, Export | 2,0 h |
| Abgabe, Korrekturschleife, Rechnung | 1,0 h |
| Summe | 6,0 h |
Sechs Stunden zu 30 Euro ergeben 180 Euro — und 30 Euro netto pro Stunde ist bereits deutlich unter dem, was die beiden Kalkulationshilfen für eine tragfähige Selbstständigkeit ausweisen. Das ist deine Untergrenze, nicht dein Zielpreis.
Als harte Referenz nach unten: Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 01.01.2026 bei 13,90 Euro und steigt zum 01.01.2027 auf 14,60 Euro pro Stunde — brutto, für Angestellte, ohne unternehmerisches Risiko, ohne Gerät, ohne Steuervorauszahlung. Ein Auftrag, der dich rechnerisch unter diese Schwelle drückt, ist kein Einstiegsangebot, sondern ein Verlustgeschäft. Wie sich Aufwand und Honorar über ein ganzes Jahr verhalten, haben wir in Lohnt sich UGC als Creator? durchgerechnet.
Schritt 2: Was zahlt der deutsche Markt wirklich?
Deutlich weniger, als die Zahlen suggerieren, die im Netz herumgereicht werden. Was deutsche Marken im September 2026 tatsächlich ausschreiben, liegt überwiegend im unteren dreistelligen Bereich pro Auftrag — und ein Teil der Ausschreibungen nennt überhaupt keinen Betrag. Die oft zitierte Spanne von 225 bis 800 Euro beschreibt Kampagnen großer Marken aus den Jahren 2023 und 2024.
Was wir an dieser Stelle korrigieren
Diese Seite hat am 08.09.2026 neun öffentlich sichtbare Auftragsbudgets des Job-Boards CreatorJobs als Belegt für die deutsche Marktspanne angeführt. Am 27.09.2026 haben wir dieselbe Seite erneut geöffnet und jede Kachel einzeln geprüft. Befund: Es sind dieselben neun Ausschreibungen wie 19 Tage zuvor — und jede einzelne trägt ein Datum aus 2023 oder 2024.
| Ausschreibung | Datum auf der Kachel | Budget |
|---|---|---|
| AutoScout24, Influencer ab 80.000 Follower | 22.07.2024 | 800 € |
| KFC, Food-UGC | 05.05.2023 | 750 € |
| Vier UGC-Creator aus Bayern | 21.06.2024 | 600 € |
| LifeFit Group, Fitness | 22.07.2024 | 500 € |
| o2 | 27.06.2024 | 400 € |
| Glossybox, drei Videos | 07.08.2024 | 375 € |
| Shell | 04.07.2024 | 350 € |
| essence | 30.07.2024 | 250 € |
| Paul Valentine | 17.07.2024 | 225 € |
Das ist eine Schaufenster-Auswahl, kein aktueller Auftragsbestand. Unsere Formulierung vom 08.09.2026 („standen am 08.09.2026 öffentlich sichtbar") war wörtlich richtig und trotzdem irreführend: Sichtbar waren diese Budgets, aktuell waren sie nicht. Zwei Korrekturen gehören dazu — die Spanne beginnt bei 225 Euro, nicht bei 250, und sie beschreibt den Stand von 2023/2024. Wer 2026 damit kalkuliert, rechnet mit Zahlen, die zwei Jahre alt sind.
Was heute wirklich ausgeschrieben ist
Am 27.09.2026 standen auf unserer eigenen öffentlichen Projektseite fünf Ausschreibungen. Basis: n = 5, Tagesstand 27.09.2026, öffentlich einsehbar unter UGC-Jobs. Das ist eine kleine Stichprobe und ausdrücklich unser eigenes Board — aber sie ist aktuell, datiert und jederzeit nachprüfbar. Die Beträge sind das, was der Creator bekommt, nicht das Budget der Marke.
| Ausschreibung | Leistung | Vergütung für den Creator | Je Video |
|---|---|---|---|
| Remote-Kampagne, mehrere Videos | 5 UGC-Videos | 300 € | 60 € |
| Geschenk-Konfigurator | 1 UGC-Video + 2 Postings | 80 – 180 € | inklusive Postings |
| Brillenmarke | 1 UGC-Video | nach Absprache | offen |
| Wohnen und Reisen | 1 Posting | 20 % Provision + 1 € je Verkauf | kein Festhonorar |
| Fashionmarke | 3 Postings | 15 % Provision | kein Festhonorar |
Drei Dinge lassen sich daran ablesen:
- Nur zwei von fünf Ausschreibungen nennen einen Euro-Betrag. Eine lässt den Preis offen, zwei vergüten ausschließlich am Umsatz. Wer nur nach Festhonoraren sucht, sieht also von fünf Aufträgen zwei.
- Die mengenstärkste Ausschreibung ist pro Video die schlechteste. 300 Euro für fünf Videos sind 60 Euro je Video — rund ein Drittel der Untergrenze, die Schritt 1 für dich ausrechnet.
- Menge drückt den Stückpreis, nicht den Aufwand. Fünf Videos bedeuten nicht fünfmal sechs Stunden, aber auch nicht sechs. Wer hier zusagt, muss vorher wissen, wie viele Stunden das Paket wirklich kostet.
Dass diese 60 Euro auf unserer eigenen Seite stehen, ist unangenehm und gehört trotzdem hierher: Marken setzen ihr Budget selbst, und wir schreiben es unverändert aus. Der Punkt ist ein anderer — auf der Projektseite kannst du den ausgeschriebenen Preis annehmen, unterbieten oder überbieten. Genau dafür ist das Feld da. Wer die 60 Euro nachrechnet, bewirbt sich mit einer eigenen Zahl oder gar nicht. Beides ist besser, als zuzusagen und hinterher zu merken, dass nichts übrig bleibt. Wie du eine eigene Zahl in der Bewerbung begründest, steht in UGC-Bewerbung schreiben.
Die einzige veröffentlichte Durchschnittszahl einer deutschen Plattform
Eine deutsche UGC-Plattform nennt in ihrem Creator-FAQ einen Durchschnittsverdienst von 81,66 Euro und einen Mindestbetrag von 50 Euro pro Auftrag — letzterer gilt laut derselben Seite für ein 15-sekündiges Video ohne Zusätze im Einstiegslevel (abgerufen am 27.09.2026). Das ist die einzige deutsche Plattformzahl mit zwei Dezimalstellen, die wir finden konnten, und sie liegt in derselben Größenordnung wie die 60 Euro je Video von unserem eigenen Board. Beide Werte sind weit von den 2024er-Paketen großer Marken entfernt.
International gibt es genau eine Erhebung mit offengelegter Stichprobe: Der Influencer Marketing Benchmark Report 2026 (veröffentlicht am 04.05.2026, über 600 befragte Marketingverantwortliche) weist aus, dass rund 80 Prozent der Angaben zu UGC-Creator-Kosten unter 500 US-Dollar liegen. Wichtig bei dieser Zahl: Sie ist in US-Dollar, global erhoben, und sie misst, was Marken auszugeben planen — der Report warnt selbst, dass Absicht keine Ausführung garantiert.
Dass die Plattformpreise in Deutschland zuletzt eher gefallen als gestiegen sind, sagen Creator in öffentlichen, datierten Bewertungen selbst:
Preise für Creator: Diese gingen in den letzten Monaten sehr stark zurück… Vor 4 Monaten z.B war Auftrag A für 650€ ausgeschrieben, jetzt für den gleichen Umfang für 400€.
die Projektbudgets stark gefallen, obwohl teilweise sehr große Unternehmen dahinterstehen.
Der Vollständigkeit halber die Gegenstimme, ebenfalls öffentlich:
zudem sind die Aufträge im Vergleich zu anderen UGC Apps sehr gut bezahlt.
Das sind Einzelmeinungen, keine Erhebung — aber sie sind datiert und nachprüfbar, und damit mehr, als die meisten Preisangaben im Netz vorweisen können. Zur Einordnung des Alters: Das Bewertungsprofil stand am 27.09.2026 bei 3,5 von 5 Sternen, die jüngsten dort veröffentlichten Bewertungen stammen aus dem Jahr 2025. Wie sich die deutschen Plattformen aus Creator-Sicht unterscheiden, steht in unserem Plattform-Vergleich.
Schritt 3: Was kosten Nutzungsrechte zusätzlich?
Der Preis für das Video und der Preis für seine Nutzung sind zwei getrennte Posten. Ein Video, das nur einmal auf dem Instagram-Kanal der Marke läuft, ist ein anderer Auftrag als dasselbe Video in einer bezahlten Meta-Kampagne über zwölf Monate. Der zweite Fall verdient einen Aufschlag — nur ist völlig unklar, wie hoch er marktüblich ist.
Wir haben die kursierenden Prozentsätze nebeneinandergelegt. Das Ergebnis ist der beste Beleg dafür, dass niemand es weiß:
| Nutzung | Aufschlag laut Quelle A | laut Quelle B | laut Quelle C |
|---|---|---|---|
| Ein Monat Paid Ads | +20 % | +25 % | — |
| Unbefristete Nutzung | +50 bis 100 % | +100 bis 150 % | +200 bis 400 % |
Die Angaben widersprechen sich um den Faktor vier bis zwanzig — und keine der Quellen nennt eine Erhebung, sondern jeweils die eigene Einschätzung eines kommerziell interessierten Anbieters. Wer dir also eine feste Prozentzahl als „branchenüblich" verkauft, hat sie nicht gemessen.
Die einzige deutsche Referenz, die auf einer jährlichen Markterhebung beruht, ist die mfm-Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte (herausgegeben vom Bundesverband professioneller Bildanbieter, Ausgabe erschienen am 26.01.2026). Sie deckt Print, Digital und Social Media ab — allerdings aus der Fotografie heraus; ob und wie Bewegtbild abgebildet ist, geht aus den öffentlich einsehbaren Seiten nicht hervor, die Tabellen selbst sind kostenpflichtig. Für UGC gibt es nichts Vergleichbares, und auch der BVDW veröffentlicht keine Vergütungsempfehlung.
Praktischer Umgang damit, solange es keine belastbare Referenz gibt: Verkaufe Zeit statt Prozente. Ein Grundpreis für das Video, dazu ein klar benannter Betrag für sechs oder zwölf Monate Werbenutzung. Das ist verhandelbar, nachvollziehbar und du musst dich nicht auf eine erfundene Branchenzahl berufen. Welche Rechte es überhaupt gibt und welche Formulierungen in den Vertrag gehören, steht in Nutzungsrechte bei UGC.
Was rechnest du für Rohmaterial, Extra-Fassungen und Anreise?
Jede dieser Positionen kostet dich Zeit oder gibt etwas her, das du nicht zurückholen kannst — also wird sie einzeln benannt und einzeln bezahlt. Belegte Marktsätze gibt es dafür nicht. Die Spalte rechts ist deshalb der Rechenweg aus Schritt 1, Zeit mal deinem Stundensatz, und keine Branchenerhebung. Genau so kannst du sie auch begründen, wenn gefragt wird.
| Position | Warum sie extra ist | Rechenweg |
|---|---|---|
| Rohmaterial, unbearbeitete Clips | Daraus entstehen ohne dich beliebig viele weitere Videos | Aufschlag auf den Videopreis, nicht im Grundpreis enthalten |
| Zweite Fassung, etwa ein anderes Seitenverhältnis | Zusätzlicher Schnitt- und Exportdurchlauf | 0,5 bis 1 Stunde × Stundensatz |
| Dritte und jede weitere Korrekturschleife | Zwei sind im Preis, die dritte ist Mehrarbeit | 0,5 Stunde × Stundensatz |
| Anreise zu einem Drehort | Fahrzeit ist Arbeitszeit, Fahrtkosten sind Auslagen | Fahrzeit × Stundensatz, plus Kilometer oder Ticket |
| Verlängerung der Werbenutzung | Der Zeitraum ist der Posten, nicht das Video | Fester Betrag je weitere sechs Monate, schon im ersten Angebot genannt |
| Exklusivität in deiner Nische | Du sagst Aufträge ab, die du sonst annehmen würdest | Nur gegen Aufschlag und nur befristet |
Ein Satz im Angebot erledigt die ganze Diskussion vorab: „Enthalten sind zwei Korrekturschleifen, ein Seitenverhältnis und sechs Monate Werbenutzung. Rohmaterial, weitere Fassungen und eine Verlängerung rechne ich getrennt ab." Dass Rohmaterial ein eigener Posten ist, bestätigt eine deutsche Plattform in ihrem eigenen FAQ: Bei Rohmaterial-Aufträgen könne man „deutlich mehr verdienen", wenn viele Einzelsequenzen gebucht werden (abgerufen am 27.09.2026). Eine Anreise ist außerdem erst dann Teil des Auftrags, wenn Fahrzeit und Fahrtkosten schriftlich drinstehen — wie ein Auftrag bis zur Zahlung abläuft, steht hier.
Schritt 4: Wie nennst du deine Zahl?
Als vollständigen Satz, ohne Entschuldigung und ohne Frage am Ende. „Drei Videos, je 20 bis 30 Sekunden, Hochformat, mit sechs Monaten Nutzung in bezahlter Werbung: 690 Euro netto, Lieferung innerhalb von zehn Tagen." Diese Form beantwortet alles, was die Gegenseite intern weitergeben muss — und sie lädt nicht dazu ein, über das Ob statt über das Wie zu sprechen.
Drei Regeln, die den Unterschied machen:
- Nenne den Preis nicht in der ersten Nachricht. Erst beschreiben, was du lieferst, dann den Preis in der zweiten Runde. Ohne Zusammenhang wird jede Zahl zu hoch. Wie eine gute erste Nachricht aussieht, steht in Marke anschreiben als Creator. Bei einer ausgeschriebenen Kampagne ist es umgekehrt: Dort gehört der Preis von Anfang an in die Bewerbung — wie du ihn dort begründest, steht in UGC-Bewerbung schreiben.
- Nenne netto und sag dazu, ob Umsatzsteuer hinzukommt. Kleinunternehmerregelung oder nicht — das gehört in denselben Satz, sonst gibt es später eine unangenehme Rechnung.
- Nenne einen Betrag, keine Spanne. „200 bis 400 Euro" wird immer als 200 gelesen.
Wenn du gefragt wirst, wie du auf die Zahl kommst, hast du nach den Schritten 1 bis 3 eine echte Antwort: Aufwand mal Stundensatz, plus Nutzung. Das ist der ganze Unterschied zwischen einem Preis und einer Forderung.
Warum widersprechen sich alle Preisangaben im Netz?
Weil fast alle von jemandem stammen, der etwas anderes verkauft als Preiswissen — Kurse, Vermittlung, Software oder Agenturleistung — und weil keine dieser Quellen eine Erhebung im Rücken hat. In unserer Sichtung vom 08.09.2026 nannte keine einzige deutsche Seite eine Stichprobe. Die Spannen reichen von 30 bis 1.500 Euro für dieselbe Leistung.
Wie weit das geht, zeigt ein Beispiel, das man in zwei Minuten selbst nachprüfen kann: Eine große deutsche UGC-Plattform nennt auf ihrer Creator-Seite 30 Euro als Mindestbetrag pro Auftrag, in ihrem eigenen FAQ dagegen 50 Euro — beide Angaben am 08.09.2026 gleichzeitig online, beide ohne Datum. Wenn schon der Betreiber zwei verschiedene Untergrenzen führt, ist klar, wie belastbar Zahlen aus dritter Hand sind.
Zur Einordnung der Marktgröße, hier ausnahmsweise mit sauberer Herkunft: Die Werbeausgaben für Influencer-Marketing in Deutschland stiegen von 223 Millionen Euro (2019) über 477 Millionen (2022) auf 622 Millionen Euro (2024); 2023 waren rund 440.000 Content-Creator in Deutschland als Influencer definierbar. Diese Zahlen stammen aus dem Statista Advertising & Media Outlook, zitiert in einem Report des Instituts der deutschen Wirtschaft vom 27.11.2024. Mehr Geld im Markt bedeutet allerdings nicht automatisch höhere Einzelhonorare — es sind auch deutlich mehr Anbieter geworden.
Eine breitere Übersicht über marktübliche Beträge aus Markensicht findest du unter Was kostet ein Influencer-Post?.
Was tust du, wenn die Marke deinen Preis zu hoch findet?
Du senkst nicht den Preis, sondern den Umfang. Das ist die einzige Reaktion, die deinen Stundensatz schützt: aus drei Videos werden zwei, aus zwölf Monaten Nutzung werden sechs, aus zwei Korrekturschleifen wird eine. Der Preis pro Leistung bleibt, das Paket wird kleiner — und die Marke behält das Gefühl, verhandelt zu haben.
| Einwand | Schlechte Reaktion | Bessere Reaktion |
|---|---|---|
| „Das ist zu teuer." | „Was wäre denn möglich?" | „Für 450 statt 690 Euro liefere ich zwei statt drei Videos, alles andere bleibt." |
| „Wir haben kein Budget." | Kostenlos anbieten | Ein Testvideo zum Einstiegspreis, oder Abrechnung über Provision |
| „Andere machen das für 100 Euro." | Rechtfertigen | „Das kann sein. Bei mir sind sechs Stunden Arbeit und die Werbenutzung enthalten." |
| „Erst mal ein Video kostenlos, dann sehen wir." | Zusagen | „Gern das erste zum halben Satz — und ab dem zweiten zum Normalpreis, schriftlich." |
Wichtig ist die Reihenfolge im Kopf: Ein Auftrag, den du unter deiner Untergrenze annimmst, kostet dich Geld und blockiert die Zeit für einen besseren. Das gilt besonders am Anfang, wenn jede Zusage sich nach einem Erfolg anfühlt.
Wann und wie erhöhst du deinen Preis?
Nach etwa zehn abgeschlossenen Aufträgen — und zwar nur für Neukunden. Bestandskunden bekommen deinen alten Satz noch für den laufenden und den nächsten Auftrag, danach den neuen, angekündigt in einem Satz ohne Begründung. Preiserhöhungen scheitern selten am Betrag und fast immer daran, dass sie mitten in einem laufenden Projekt kommen.
Woran du merkst, dass es Zeit ist:
- Du sagst bei Anfragen zu, ohne nachzurechnen, weil du weißt, dass es sich lohnt.
- Du hast mehr Anfragen, als du annehmen kannst.
- Niemand verhandelt mehr über deinen Preis — das heißt fast immer, dass er zu niedrig ist.
- Dein Material ist besser geworden: mehr Referenzen, sauberer Ton, schnellere Lieferung.
Der übliche Schritt sind 15 bis 25 Prozent, nicht 5 — kleinere Sprünge kosten mehr Erklärung, als sie einbringen. Und dokumentiere, was du wann verlangt hast: Nach einem Jahr ist das die einzige Datengrundlage über deine eigenen Preise, die wirklich existiert.
Preise verhandeln muss nur, wer selbst anfragt. Im Creator Pool schreiben Marken aus Deutschland, Österreich und der Schweiz die Aufträge samt Rahmen aus, und du entscheidest, ob er für dich passt. Offene Ausschreibungen stehen unter UGC-Jobs. Für Creator ist das kostenlos. Wie der Einstieg insgesamt abläuft, steht auf unserer Übersicht UGC-Creator werden.