UGC Jobs für Creator in DACH

Bezahlte Aufträge von Marken aus Deutschland, Österreich und der Schweiz – als Honorar, gegen Produkt oder auf Provision. Ohne Follower-Mindestgrenze, weil bei UGC das Video bezahlt wird und nicht deine Reichweite.

Aktuell ausgeschriebene Aufträge

Gerade ist keine Ausschreibung offen. Neue Anfragen erscheinen hier, sobald eine Marke sucht – mit einem Profil wirst du benachrichtigt, wenn eine zu deiner Nische passt.

Profil anlegen und benachrichtigt werden

So kommst du an einen Auftrag

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    Profil anlegen

    Nische, Kanäle und Preise eintragen. Dauert etwa vier Minuten und kostet nichts.

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    Reichweite bestätigen

    Kanal verbinden, damit Follower- und Aufrufzahlen geprüft sind. Marken sehen dann geprüfte statt behauptete Zahlen – das entscheidet häufig die Vergabe.

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    Bewerben

    Auf eine Ausschreibung mit eigenem Preis antworten. Annehmen, überbieten oder unterbieten – du entscheidest.

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    Liefern und abrechnen

    Die Marke vergibt, ihr klärt Details im Postfach. Das Honorar geht direkt an dich – wir behalten nichts ein.

Honorar, Barter oder Provision

Nicht jeder Auftrag wird in Geld bezahlt. Alle drei Formen sind üblich – wichtig ist nur, dass vorher klar ist, welche gemeint ist.

Honorar

Du bekommst einen festen Betrag für eine festgelegte Leistung. Nutzungsrechte für Werbeanzeigen sind eine eigene Position und kosten extra.

Barter

Du bekommst das Produkt statt Geld. Fair ist das, wenn Warenwert in Euro, genaue Leistung und Nutzungsdauer vorher schriftlich feststehen.

Provision

Du wirst am Umsatz beteiligt, meist über einen eigenen Rabattcode oder Link. Sinnvoll bei Produkten, die du ohnehin empfehlen würdest.

Was marktüblich gezahlt wird, steht im Preis-Ratgeber.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Mindestzahl an Followern für UGC-Jobs?+

Nein. Bei UGC wird das Video bezahlt, nicht die Reichweite – die Marke schaltet es anschließend meist selbst als Werbeanzeige. Dein eigener Kanal spielt dabei keine Rolle. Für Kooperationen, bei denen du auf deinem Kanal veröffentlichst, ist Reichweite relevant; auch dort suchen Marken heute bevorzugt Nano- und Mikro-Creator.

Was ist der Unterschied zwischen UGC-Job und Influencer-Kooperation?+

Bei einem UGC-Job lieferst du Material ab, die Marke nutzt es in ihrer eigenen Werbung. Bei einer Kooperation veröffentlichst du selbst auf deinem Kanal. Beides wird über Creator Pool ausgeschrieben, und beides kann in einer Ausschreibung kombiniert sein – im Briefing steht, was genau verlangt ist.

Werden UGC-Jobs immer in Geld bezahlt?+

Nein. Neben Honoraren gibt es Barter-Deals (du bekommst das Produkt statt Geld) und provisionsbasierte Aufträge (du wirst am Umsatz beteiligt). Bei Barter gilt: Warenwert in Euro, genaue Leistung und Nutzungsdauer gehören vor der Zusage schriftlich fest. Steht das nicht im Briefing, frag nach.

Kostet mich die Nutzung etwas?+

Nein. Für Creator ist Creator Pool kostenlos – es gibt keine Gebühr und keine Provision auf dein Honorar. Bezahlt wird von der Marken-Seite.

Wie bewerbe ich mich auf einen Auftrag?+

Du legst ein kostenloses Profil an, öffnest die Ausschreibung und schickst deine Bewerbung mit eigenem Preis ab. Du kannst den vorgeschlagenen Preis annehmen, überbieten oder unterbieten – die Entscheidung liegt bei dir, die Vergabe bei der Marke.

Wie schnell bekomme ich einen ersten Auftrag?+

Das hängt davon ab, ob gerade eine Marke in deiner Nische sucht. Ehrlich: Der Pool ist noch im Aufbau, es sind nicht täglich neue Ausschreibungen da. Der Vorteil daraus ist, dass auf eine offene Anfrage bei uns aktuell wenige Bewerbungen kommen und nicht mehrere hundert.