1. Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Plattform „Creator Pool" (nachfolgend „Plattform"), betrieben von der mediarenner GbR, Liskircherstraße 17, 93049 Regensburg (nachfolgend „wir" oder „Anbieter"). Nutzer der Plattform sind einerseits Creator (Personen, die Content erstellen und/oder ihre Reichweite anbieten) und andererseits Marken und Agenturen, die Creator suchen und beauftragen (nachfolgend „Marken"). Abweichenden Bedingungen der Nutzer wird widersprochen, soweit wir ihnen nicht ausdrücklich zustimmen.
2. Leistung der Plattform und Rolle des Anbieters
Die Plattform ermöglicht es Marken und Creatorn, einander zu finden, zu kommunizieren, Projekte auszuschreiben, sich zu bewerben und Konditionen zu verhandeln. Die Plattform stellt hierfür die technische Infrastruktur bereit. Hinsichtlich der Rolle des Anbieters ist zwischen drei Nutzungsformen zu unterscheiden:
- a) Vermittlung (Standard/Self-Service): Der Anbieter tritt ausschließlich als Vermittler auf und bringt Marken und Creator zusammen. Ein etwaiger Vertrag über die konkrete Leistung (z. B. Content-Erstellung, Postings, Kampagnenteilnahme) kommt unmittelbar und ausschließlich zwischen Marke und Creator zustande. Der Anbieter wird nicht Vertragspartei dieses Leistungsvertrags und schuldet weder die Leistung des Creators noch die Zahlung der Marke.
- b) Gemanagte Kampagnen (Full-Service): Beauftragt eine Marke den Anbieter ausdrücklich mit der Konzeption, Steuerung oder Abwicklung einer Kampagne, wird der Anbieter selbst Vertragspartner der Marke. In diesem Fall gelten ergänzend die im jeweiligen Einzelangebot bzw. Auftrag vereinbarten Bedingungen; der Anbieter kann Creator als Subunternehmer bzw. Erfüllungsgehilfen einsetzen. Ziffer 5 gilt für gemanagte Kampagnen nicht.
- c) UGC-Aufträge aus dem Festpreis-Katalog: Bestellt eine Marke Videos oder sonstige Inhalte zu den im Katalog ausgewiesenen Festpreisen, kommt der Vertrag über diese Leistung zwischen der Marke und dem Anbieter zustande. Der Anbieter schuldet die bestellte Leistung und setzt zu ihrer Erbringung Creator als Subunternehmer bzw. Erfüllungsgehilfen ein; zwischen Marke und Creator kommt insoweit kein Vertrag zustande. Ergänzend gilt Ziffer 6a. Ziffer 5 gilt für UGC-Aufträge nicht.
3. Registrierung und Konto
Die Nutzung der geschützten Bereiche setzt eine Registrierung voraus. Die bei der Registrierung angegebenen Daten müssen wahr, vollständig und aktuell sein. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Nutzer müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein; die Nutzung durch Minderjährige ist nicht gestattet.
4. Pflichten der Nutzer
- Angaben zu Reichweiten, Kennzahlen, Preisen und Leistungen müssen zutreffend sein; Kennzahlen dürfen nicht künstlich (z. B. durch gekaufte Follower) verfälscht werden.
- Hochgeladene Inhalte dürfen keine Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte) verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
- Bei der Bewerbung von Produkten/Dienstleistungen sind die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten für Werbung (insbesondere Kennzeichnung als Werbung) einzuhalten.
- Wer sich auf einen Auftrag oder eine Ausschreibung meldet, muss ihn bei Auswahl auch ausführen können und ausführen. Für UGC-Aufträge gilt ergänzend Ziffer 6a.
- Die Plattform darf nicht missbräuchlich genutzt werden (z. B. Spam, automatisiertes Auslesen von Daten, Anlegen mehrerer Konten zur Umgehung von Kontingenten). Für den Austausch von Kontaktdaten und für die Beauftragung vermittelter Creator gilt ergänzend Ziffer 4a.
4a. Kontaktaufnahme über die Plattform, Umgehungsverbot
(1) Die Anbahnung und Abstimmung einer Zusammenarbeit erfolgt über die Funktionen der Plattform. Solange keine Zusammenarbeit vereinbart ist, sind Nutzer nicht berechtigt, in Nachrichten, Ausschreibungen, Bewerbungen, Briefings oder Profilangaben persönliche Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Messenger- oder Social-Media-Konten) zu übermitteln oder zu erfragen. Der Anbieter ist berechtigt, entsprechende Angaben technisch zu unterbinden und wiederholte Verstöße zu protokollieren.
(2) Über die Plattform zugänglich gemachte Creator-Daten dürfen ausschließlich für die eigene Anbahnung und Durchführung einer Zusammenarbeit verwendet werden. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben, nicht zum Aufbau eigener oder fremder Datenbanken verwendet und nicht für andere Zwecke ausgewertet werden.
(3) Für UGC-Aufträge (Ziffer 2 c) gilt ergänzend: Creator, die der Anbieter für einen Auftrag der Marke eingesetzt hat, dürfen von der Marke für gleichartige Leistungen innerhalb von zwölf Monaten ab Lieferung des letzten Auftrags nicht unmittelbar beauftragt werden, ohne die Leistung über den Anbieter zu beziehen.
(4) Absatz 3 gilt nicht, soweit die Beteiligten bereits vor der Kontaktaufnahme über die Plattform in Geschäftsbeziehung standen. Die Darlegung obliegt demjenigen, der sich darauf beruft.
(5) Verstößt ein Nutzer schuldhaft gegen Absatz 2 oder 3, kann der Anbieter Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen; im Fall des Absatzes 3 entspricht der Schaden der Vergütung, die bei Bezug der Leistung über den Anbieter nach Ziffer 6a angefallen wäre. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht zur Sperrung des Kontos und zur außerordentlichen Kündigung (Ziffer 10) bleibt unberührt.
5. Verträge zwischen Marke und Creator (Vermittlung)
Im Fall der Vermittlung (Ziffer 2 a) handeln Marke und Creator die Leistungen, Termine, Nutzungsrechte und die Vergütung eigenverantwortlich aus. Angebote und deren Annahme über die Plattform (z. B. über die Angebots- und Bewerbungsfunktion) begründen einen unmittelbaren Vertrag zwischen Marke und Creator. Der Anbieter ist an diesem Vertrag nicht beteiligt und übernimmt keine Gewähr für dessen Zustandekommen, Inhalt oder Erfüllung. Die Zahlung des Honorars wickelt der Anbieter für die Beteiligten ab (Ziffer 6 b): Die Marke zahlt an den Anbieter, dieser hält den Betrag bis zur Abnahme der Leistung und leitet das Honorar anschließend an den Creator weiter. Diese Abwicklung lässt die Verantwortung für Inhalt und Erfüllung des Vertrages zwischen Marke und Creator unberührt. Diese Ziffer gilt nur für die Vermittlung nach Ziffer 2 a; bei gemanagten Kampagnen (Ziffer 2 b) und bei UGC-Aufträgen (Ziffer 2 c) ist der Anbieter selbst Vertragspartner der Marke.
6. Vergütung und Zahlungen
Testzugang: Die Registrierung ist kostenlos. Im Testzugang kann eine Marke dauerhaft und ohne Zeitbegrenzung suchen sowie einmalig drei Creator freischalten und eine Kampagne ausschreiben. Eine Zahlungspflicht entsteht dadurch nicht.
Kostenpflichtige Pakete (nur für Marken): Der weitergehende Zugang zur Plattform wird als Abonnement angeboten. Es gelten die auf der Preisseite ausgewiesenen Preise, derzeit Starter 49 EUR, Pro 149 EUR und Agentur 349 EUR je Monat, jeweils netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei jährlicher Zahlweise gelten die dort genannten Jahrespreise. Die Abrechnung erfolgt im Voraus für die jeweilige Laufzeit über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd.).
Laufzeit und Kündigung: Das Abonnement verlängert sich automatisch um die jeweils gewählte Laufzeit (ein Monat bzw. ein Jahr), sofern es nicht bis zum Ende der laufenden Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung ist jederzeit im Konto der Marke möglich und wirkt zum Ende der bereits bezahlten Laufzeit; bis dahin bleibt der Zugang vollständig nutzbar. Bereits freigeschaltete Creator bleiben der Marke auch nach Ende des Abonnements sichtbar.
Vermittlungsgebühr bei vermittelten Kooperationen: Für die Vermittlung und die Abwicklung einer Kooperation (Ziffer 2 a) berechnet der Anbieter der Marke eine Vermittlungsgebühr. Sie bemisst sich prozentual an dem zwischen Marke und Creator vereinbarten Honorar und richtet sich nach dem Paket der Marke: ohne kostenpflichtiges Paket 20 %, im Paket Starter 15 %, im Paket Pro 10 %; im Paket Agentur fällt keine Vermittlungsgebühr an. Die Gebühr versteht sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Maßgeblich ist der Satz, der zum Zeitpunkt der Beauftragung gilt; ein späterer Wechsel des Pakets wirkt sich auf bereits beauftragte Kooperationen nicht aus. Honorar und Vermittlungsgebühr werden der Marke vor der Beauftragung getrennt ausgewiesen, so dass der an den Creator fließende Betrag und die Gebühr des Anbieters jederzeit erkennbar sind.
Für Creator ist die Nutzung der Plattform kostenlos; es fallen für sie keinerlei Gebühren oder Provisionen an. Das vereinbarte Honorar wird ungekürzt an den Creator ausgezahlt. Für gemanagte Kampagnen (Ziffer 2 b) gilt die im Einzelauftrag vereinbarte Vergütung, für UGC-Aufträge (Ziffer 2 c) gilt Ziffer 6a.
6 b. Zahlungsabwicklung und Rechnungen: Die Marke zahlt Honorar und Vermittlungsgebühr in einem Betrag an den Anbieter, im Regelfall über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Anbieter hält das Honorar bis zur Abnahme der Leistung durch die Marke und zahlt es danach an den Creator aus; kommt die Leistung nicht zustande, erstattet der Anbieter der Marke den auf das Honorar entfallenden Betrag. Über die Vermittlungsgebühr sowie über die Abonnementbeiträge stellt der Anbieter der Marke eine Rechnung, die im Konto der Marke abrufbar ist.
Preisänderungen: Änderungen der Abonnementpreise werden Marken mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Die Marke kann das Abonnement in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung zum Änderungszeitpunkt kündigen; andernfalls gilt die Änderung als angenommen. Bereits bezahlte Laufzeiten bleiben unberührt.
Widerrufsrecht: Das Angebot richtet sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; ein Verbraucherwiderrufsrecht besteht insoweit nicht. Handelt eine Marke ausnahmsweise als Verbraucher, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht; beginnt die Leistung auf ausdrückliches Verlangen bereits innerhalb der Widerrufsfrist, ist für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung ein anteiliger Wertersatz zu leisten.
6a. UGC-Aufträge aus dem Festpreis-Katalog
Preise und Umsatzsteuer: Es gelten die im Konfigurator zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Festpreise für die gewählte Stufe, Leistung, Menge und Zusatzleistungen. Diese Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Endpreis wird vor der Bestellung angezeigt; ein gesonderter Vermittlungsanteil wird nicht berechnet.
Zahlung: UGC-Aufträge sind grundsätzlich im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe zu zahlen; die Produktion beginnt nach Zahlungseingang. Eine Abwicklung auf Rechnung ist nur nach gesonderter Vereinbarung möglich; in diesem Fall beginnt die Produktion mit der Freigabe durch den Anbieter, und die Rechnung ist innerhalb der ausgewiesenen Frist zu zahlen. Rabattcodes und Guthaben werden auf den Auftragswert angerechnet.
Leistung und Mitwirkung: Geschuldet sind die bestellte Anzahl an Inhalten in der vereinbarten Länge und Ausführung sowie die gebuchten Zusatzleistungen. Die Marke stellt rechtzeitig Briefing, Produkt und, soweit erforderlich, Zugang zum Drehort bereit. Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Liefertermine entsprechend.
Zufriedenheitsgarantie beim ersten Auftrag: Beim ersten UGC-Auftrag eines Kontos bis zu einem Auftragswert von 179 EUR netto gilt: Gefällt das Ergebnis der Marke nicht, wird der Auftrag storniert. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet, eine offene Rechnung wird storniert. Nutzungsrechte an den gelieferten Inhalten entstehen in diesem Fall nicht; eine Verwendung der Inhalte gilt als Abnahme.
Nutzungsrechte: Mit vollständiger Zahlung erhält die Marke die Rechte an den gelieferten Inhalten in dem Umfang, der sich aus der Bestellung und den gebuchten Zusatzleistungen ergibt (insbesondere Werberechte und deren Laufzeit). Ohne gebuchte Erweiterung gilt der im Konfigurator ausgewiesene Standardumfang.
Verbindlichkeit der Zusage des Creators: Meldet sich ein Creator auf einen Auftrag, gibt er damit die Erklärung ab, den Auftrag bei Auswahl auch auszuführen. Mit der Auswahl durch die Marke kommt der Auftrag zustande; eine Stornierung oder ein Rücktritt des Creators ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Findet der Dreh nicht bei dem Creator zu Hause, sondern an einem von der Marke benannten Ort statt, bestätigt der Creator vor der Meldung ausdrücklich, dass er zu diesem Ort anreisen kann; die Anreise ist Teil der geschuldeten Leistung und wird mit dem Honorar abgegolten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Liefertermin: Nach Auftragsbeginn legt der Creator im Auftrag verbindlich fest, bis wann er liefert; dieser Termin darf höchstens 14 Tage in der Zukunft liegen. Benötigt der Creator mehr Zeit, kann er dies jederzeit im Auftrag anfragen. Eine Verlängerung wird erst wirksam, wenn die Marke ihr zustimmt; bis dahin gilt der zugesagte Termin.
Abgabe und Abnahme: Der Creator gibt die Inhalte über den Auftragsbereich der Plattform ab. Die Marke prüft sie und nimmt sie ab oder fordert innerhalb des gebuchten Umfangs Nachbesserung. Nutzt die Marke die Inhalte, gilt dies als Abnahme.
Folgen der Nichtausführung: Führt ein Creator einen zustande gekommenen Auftrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß aus, kann der Anbieter das Honorar für diesen Auftrag ganz oder teilweise verweigern, den Creator von weiteren Aufträgen ausschließen und das Konto sperren. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Vergütung der Creator: Die für einen UGC-Auftrag eingesetzten Creator werden vom Anbieter vergütet. Sie handeln als selbstständige Unternehmer; ein Arbeits- oder Dienstverhältnis zum Anbieter oder zur Marke wird nicht begründet. Gegenüber der Marke bestehen insoweit keine Zahlungsansprüche der Creator. Guthaben aus Bonusprogrammen des Anbieters werden Creatorn auf Anforderung ab einem Betrag von 25 EUR an die im Konto hinterlegten Zahlungsdaten ausgezahlt.
7. Inhalte und Nutzungsrechte
Nutzer bleiben Inhaber der Rechte an den von ihnen eingestellten Inhalten. Sie räumen dem Anbieter das einfache, räumlich und zeitlich auf die Dauer der Bereitstellung beschränkte Recht ein, diese Inhalte im Rahmen des Betriebs der Plattform zu speichern, technisch aufzubereiten und den jeweils vorgesehenen anderen Nutzern anzuzeigen. Rechte an Content, der im Rahmen einer vermittelten Zusammenarbeit (Ziffer 2 a) erstellt wird, richten sich nach der Vereinbarung zwischen den Beteiligten; für UGC-Aufträge gilt Ziffer 6a.
8. Verfügbarkeit
Wir bemühen uns um einen möglichst störungsfreien Betrieb, schulden jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen oder Störungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
9. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Für Verhalten, Angaben, Leistungen oder Zahlungsfähigkeit anderer Nutzer sowie für das Zustandekommen und die Erfüllung von Verträgen zwischen Marke und Creator (Ziffer 2 a) übernehmen wir keine Haftung. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10. Laufzeit und Kündigung
Das Nutzungsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden; Nutzer können ihr Konto jederzeit löschen. Für kostenpflichtige Abonnements gilt ergänzend Ziffer 6: Die Kündigung des Abonnements wirkt zum Ende der bereits bezahlten Laufzeit, das kostenlose Nutzungsverhältnis kann davon unabhängig jederzeit beendet werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (insbesondere bei erheblichen Verstößen gegen diese AGB) bleibt unberührt.
11. Änderungen dieser AGB
Wir können diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, sofern dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder an Änderungen der angebotenen Leistungen erforderlich ist. Über Änderungen informieren wir rechtzeitig. Widerspricht ein Nutzer nicht innerhalb der genannten Frist, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf werden wir gesondert hinweisen.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Regensburg. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften bleiben unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.