Werbekennzeichnung bei Influencer-Kooperationen

Wann muss ein Post als Werbung gekennzeichnet werden – bei Bezahlung, Gratis-Produkten, Affiliate-Links oder Markennennung? Übersicht nach Fall und Plattform, mit den Formulierungen, die rechtssicher sind.

Zuletzt geprüft am 17. August 2026 · 7 Min. Lesezeit · für Beide

Die kurze Antwort

Kennzeichnungspflichtig ist jeder Beitrag, für den es eine Gegenleistung gab – Geld, ein kostenloses Produkt, eine Reise, ein Rabatt oder eine Provision. Die Kennzeichnung muss auf Deutsch, am Anfang und ohne Klicken oder Scrollen erkennbar sein. Die sicheren Wörter sind „Werbung“ und „Anzeige“.

Der Kern in einem Satz
Wer etwas dafür bekommen hat, kennzeichnet – und zwar so, dass es jemand beim ersten Blick sieht, ohne „mehr anzeigen“ zu tippen.

Fall für Fall: kennzeichnen oder nicht?

SituationKennzeichnen?Begründung
Bezahlte KooperationJa, immerKlassische Werbung – Geld ist eindeutig eine Gegenleistung.
Produkt geschenkt bekommen (Gifting)JaDas Produkt ist die Gegenleistung, auch ohne Geld und ohne Vorgaben.
Produkt geliehen, danach zurückJaAuch die kostenlose Überlassung auf Zeit ist ein geldwerter Vorteil.
Affiliate-Link oder Rabattcode mit ProvisionJaDie Provision ist eine Gegenleistung – unabhängig davon, ob tatsächlich Umsatz entsteht.
Pressereise, Event, Hotel eingeladenJaReise- und Aufenthaltskosten sind eine Gegenleistung.
Eigenes Produkt oder eigener ShopJaEigenwerbung ist ebenfalls kommerzielle Kommunikation.
Selbst gekauftes Produkt, ehrliche MeinungNein, in der RegelOhne Gegenleistung besteht keine Pflicht – solange die Darstellung nicht übertrieben werblich ist.
Marke genannt, nichts bekommen, kein LinkNein, in der RegelRedaktioneller Inhalt. Im Streitfall musst du glaubhaft machen, dass nichts geflossen ist.
Verlinkung auf den Hersteller ohne GegenleistungGrenzfallNach dem BGH nicht automatisch pflichtig, aber riskant – im Zweifel kennzeichnen.
Alte Kooperation, Vertrag längst beendetJa, wenn der Beitrag online bleibtSolange der Beitrag abrufbar ist, wirkt die Werbung weiter.
Beweislast seit 2022
Nach § 5a Absatz 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wird ein kommerzieller Zweck vermutet, solange du nicht glaubhaft machen kannst, dass es keine Gegenleistung gab. Wer häufig Produkte ohne Gegenleistung zeigt, sollte das nachweisen können – etwa durch Kaufbelege.

Welche Wörter reichen – und welche nicht

FormulierungBewertungHinweis
WerbungSicherDer Standard. Funktioniert in jedem Format.
AnzeigeSicherGleichwertig zu „Werbung“.
Werbung für @markeSicherZusatz erlaubt, solange „Werbung“ vorne steht.
DauerwerbesendungSicher, aber nur bei VideoFür durchgehend werbliche Videoformate.
sponsored / sponsored byUnsicherEnglisch – muss für deutschsprachiges Publikum verständlich sein.
ad / #adUnsicher bis unzureichendWird als zu unauffällig bewertet, besonders im Hashtag-Block.
Werbepartner / powered byUnzureichendBeschreibt keine Werbung, sondern eine Beziehung.
in friendly cooperation withUnzureichendVerschleiert den werblichen Charakter.
Kennzeichnung erst nach „mehr anzeigen“UnzureichendMuss ohne zusätzliche Handlung sichtbar sein.
Nur in der Hashtag-Wolke am EndeUnzureichendGeht im Rauschen unter.

Plattform für Plattform

Plattform / FormatWo die Kennzeichnung hingehört
Instagram Feed & ReelAls erstes Wort der Bildunterschrift, vor dem „mehr anzeigen“-Umbruch.
Instagram StoryIn jedem werblichen Frame, im oberen Drittel, mit Kontrast zum Hintergrund. Nicht hinter Stickern verstecken.
TikTokIm sichtbaren Teil der Beschreibung und zusätzlich als Einblendung im Video – die Beschreibung wird oft abgeschnitten.
YouTube VideoEinblendung in den ersten Sekunden plus gesprochener Hinweis; zusätzlich oben in der Videobeschreibung.
YouTube ShortEinblendung im Video – die Beschreibung ist kaum sichtbar.
PodcastAnsage vor dem Werbeteil („Dieser Abschnitt ist Werbung“).
Blog / WebsiteDeutlich sichtbar über dem Beitrag, nicht erst am Ende.
PinterestIm Pin-Titel oder gut sichtbar in der Beschreibung.

Reicht der Plattform-Hinweis „Bezahlte Partnerschaft“?

Instagram, TikTok und YouTube bieten eigene Schalter für bezahlte Kooperationen an. Der Hinweis erscheint dann automatisch über oder unter dem Beitrag. Nutze diese Funktion – aber verlasse dich nicht allein darauf.

  • Der Hinweis ist oft klein, grau und wird leicht überlesen.
  • Er wird nicht in allen Ansichten und Apps gleich dargestellt.
  • Gerichte und Medienanstalten haben ihn wiederholt allein nicht ausreichen lassen.

Sichere Praxis: Plattform-Werkzeug einschalten und zusätzlich „Werbung“ an den Anfang der Beschreibung schreiben. Der doppelte Hinweis kostet nichts und beendet die Diskussion.

Wer haftet – Marke oder Creator?

Beide. Der Creator haftet für seinen Beitrag, die Marke als Auftraggeberin kann für Wettbewerbsverstöße ihrer Beauftragten mit in Anspruch genommen werden. Für Marken heißt das: Die Kennzeichnung ist kein Thema, das man dem Creator „überlässt“.

WerPflicht in der Praxis
MarkeKennzeichnung im Briefing vorgeben, vor Veröffentlichung prüfen, im Vertrag festhalten.
CreatorKennzeichnen, auch wenn die Marke nichts sagt oder ausdrücklich darauf verzichtet.
AgenturVorgabe weitergeben und Umsetzung kontrollieren.
Für Marken: gehört ins Briefing
Nimm einen Satz wie diesen in jedes Briefing auf: „Der Beitrag ist mit dem Wort ‚Werbung‘ am Anfang der Beschreibung zu kennzeichnen; bei Stories in jedem Frame.“ Wie du das im Vertrag absicherst, steht in der Kooperations-Checkliste.

Was passiert bei Verstößen

FolgeWer verfolgt dasGrößenordnung
Abmahnung mit UnterlassungserklärungWettbewerber, Verbände wie der WettbewerbszentraleAnwaltskosten meist im niedrigen vierstelligen Bereich
Vertragsstrafe bei WiederholungAus der abgegebenen UnterlassungserklärungHäufig 2.000 – 5.000 € je Fall
BußgeldLandesmedienanstaltenBis in den fünfstelligen Bereich möglich
Löschung oder SperrePlattform selbstReichweitenverlust, im Extremfall Kontosperre

Stand: August 2026. Dieser Ratgeber gibt die gängige Praxis in Deutschland wieder und ist keine Rechtsberatung. Für Österreich und die Schweiz gelten abweichende Regelungen, die Grundlogik „Gegenleistung heißt kennzeichnen“ ist aber dieselbe.

Checkliste vor dem Posten

  1. Gab es irgendeine Gegenleistung? Wenn ja: kennzeichnen.
  2. Steht „Werbung“ oder „Anzeige“ am Anfang, nicht am Ende?
  3. Ist es ohne „mehr anzeigen“ und ohne Scrollen sichtbar?
  4. Bei Stories: in jedem werblichen Frame, gut lesbar?
  5. Bei Video: eingeblendet und gesprochen?
  6. Plattform-Funktion „Bezahlte Partnerschaft“ zusätzlich aktiviert?
  7. Deutsch statt Englisch?
  8. Affiliate-Links zusätzlich als Provisionslinks ausgewiesen?

FAQ

Häufige Fragen

Muss ich einen Post kennzeichnen, wenn ich das Produkt geschenkt bekommen habe?

Ja. Ein kostenlos überlassenes Produkt ist eine Gegenleistung – der Beitrag ist damit Werbung und muss gekennzeichnet werden. Das gilt auch, wenn du das Produkt behalten darfst und keine weiteren Vorgaben bekommen hast.

Reicht das Wort „Anzeige“ oder muss „Werbung“ dastehen?

Beide Begriffe gelten als sicher. „Werbung“ und „Anzeige“ sind in der Rechtsprechung anerkannt. Unsichere oder unzureichende Varianten sind „sponsored“, „ad“, „powered by“, „Werbepartner“, „in friendly collaboration with“ oder Kennzeichnungen, die nur in Hashtag-Wolken am Ende stehen.

Muss ich kennzeichnen, wenn ich eine Marke nenne, ohne Geld bekommen zu haben?

In der Regel nicht. Der Bundesgerichtshof hat 2021 entschieden, dass eine Kennzeichnungspflicht ohne Gegenleistung nur besteht, wenn der Beitrag übertrieben werblich ist. Seit der UWG-Änderung 2022 gilt allerdings: Du musst im Streitfall glaubhaft machen können, dass keine Gegenleistung geflossen ist. Dokumentiere solche Fälle deshalb.

Wie kennzeichne ich Affiliate-Links richtig?

Affiliate-Links sind immer kennzeichnungspflichtig, denn die Provision ist eine Gegenleistung. Setze „Werbung“ oder „Anzeige“ an den Anfang des Beitrags und weise zusätzlich an der Stelle des Links darauf hin, dass es sich um einen Provisionslink handelt.

Muss ich jede einzelne Story kennzeichnen?

Ja. Die Kennzeichnung muss in jedem Frame sichtbar sein, in dem beworben wird – Zuschauer springen mitten in eine Story hinein. Platziere sie im oberen Bereich, gut lesbar und nicht von Bedienelementen verdeckt.

Muss ich Werbung auch in einem Video ansagen?

Bei Bewegtbild ist die Kennzeichnung dann ausreichend deutlich, wenn sie auch beim Ansehen erkennbar ist. Bewährt hat sich beides: eine gut lesbare Einblendung zu Beginn und ein gesprochener Hinweis („Dieses Video enthält Werbung“).

Ist dieser Ratgeber eine Rechtsberatung?

Nein. Er fasst die geltende Praxis zum Stand August 2026 zusammen und ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls. Bei größeren Kampagnen oder Zweifelsfällen lass die Kennzeichnung rechtlich prüfen.

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